Daten & Werte
Kilometergeld (PKW):
Pro Kilometer | 0,42€ |
Tagesgeld – Inland:
Pro ganzen Tag | 26,40€ |
Pro Stunde | 2,20€ (Mindestens 3 Stunden notwendig) |
Nächtigungsgeld – Inland:
Pro Nacht | 15,00€ |
Bemessungsgrundlage gewerbliche Sozialversicherung monatlich:
mindestens | 475,86€ (2020 = 460,66€) |
höchste | 6.475,00€ (2020 = 6.265,00€) |
Höchstbemessungsgrundlage Sozialversicherung Dienstnehmer:
Täglich | 185,00€ (2020 = 179,00€) |
Monatlich | 5.550,00€ (2020 = 5.370,00€) |
Jährlich | 11.100,00€ (2020 = 10.740,00€) |
Geringfügigkeitsgrenze:
Monatlich | 475,86€ (2020 = 460,66€) |
Selbstversicherung bei Geringfügigkeit:
Monatsbeitrag | 67,18€ |
Was ist eine fallweise Beschäftigung
Personen, die in absolut unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt werden.
Eine vorläufige Mindestanmeldung (Avisomeldung) erfolgt im Vorhinein für jeden Arbeitstag. Bis zum 5. des Folgemonats – wird der Dienstnehmer kombiniert an- und abgemeldet, für die Tage, die er beschäftigt war.
Ein fallweise beschäftigter Dienstnehmer hat die gleichen Ansprüche (Zulagen, Sonderzahlung, Urlaub) wie ein normaler Dienstnehmer.
Pendlerpauschale:
Wohnung – Arbeitsstätte | Kleine Pendlerpauschale monatlich |
Mindestens 20 km | 58,00€ |
Mehr als 40 km | 113,00€ |
Mehr als 60 km | 168,00€ |
Wohnung – Arbeitsstätte | Große Pendlerpauschale monatlich |
Mindestens 2 km | 31,00€ |
Mehr als 20 km | 123,00€ |
Mehr als 40 km | 214,00€ |
Mehr als 60 km | 306,00€ |
Pendlereuro: 2,00€ pro km der einfachen Fahrtstrecke Wohnung – Arbeitsstätte (jährlich)
Aliquotierung: Rücklegung der Strecke Wohnung – Arbeitsstätte innerhalb des Kalendermonats an 4-7 Tagen = 1/3; an 8-10 Tagen = 2/3; an mindestens 11 Tagen = voller Wert.
Urlaubsanspruch
Bis Vollendung 25. Dienstjahr | 5 Wochen Anspruch |
Ab Beginn 26. Dienstjahr | 6 Wochen Anspruch |
(Gesetzlich erst Anspruch ab 7. Beschäftigungsmonat, kann aber auch entfallen.) |
Gesetzliche Kündigungsfristen:
( ACHTUNG: Alle Angaben und Zeiten können variieren laut Kollektivvertrag/Betriebsvereinbarung/Dienstzettel! )
- Kündigung Dienstgeber:
Kündigungstermin: QuartalsendeDienstjahre Frist 1. – 2. 6 Wochen 3. – 5. 2 Monate 6. – 15. 3 Monate 16. – 25. 4 Monate Ab 26. 5 Monate - Kündigung Dienstnehmer – Angestellte:
Es gilt 1 Monat Kündigungsfrist. Diese kann vertraglich bis zu 6 Monate ausgedehnt werden, wenn für den Arbeitgeber mindestens eine gleich lange Frist vereinbart wird.
Kündigungstermin ist der Letzte des Kalendermonats. - Kündigung Dienstnehmer – Arbeiter:
Die Kündigungsfrist beträgt auf beiden Seiten 14 Tage, jedoch sind abweichende Regelungen laut Vereinbarung möglich.
Die Kündigung ist jeden Tag möglich, aber im Normalfall regelt diesen Termin der Kollektivvertrag.
Krankenstandsansprüche
Einheitliche Entgeltfortzahlung für Arbeiter und Angestellte seit 1.7.2018:
Dienstjahre | Anspruch bei Krankheit |
Anspruch bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit | |
0. – 1. | 6 Wochen voll + 4 Wochen halb | 8 Wochen | |
2. – 15. | 8 Wochen voll + 4 Wochen halb | 8 Wochen | |
16. – 25. | 10 Wochen voll + 4 Wochen halb | 10 Wochen | |
ab 26. | 12 Wochen voll + 4 Wochen halb | 10 Wochen |
Bei wiederholter Dienstverhinderung durch Krankheit (Unglücksfall) innerhalb eines Arbeitsjahres besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts nur insoweit, als der Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 8 Abs 1 AngG nicht ausgeschöpft ist, dh bei wiederholtem Krankenstand innerhalb eines Arbeitsjahres kommt es zu einer Zusammenrechnung der Anspruchszeiten.
Erst mit Beginn eines neuen Arbeitsjahres entsteht ein neuer Fortzahlungsanspruch.
Krankheit oder Freizeitunfall (pro Arbeitsjahr) |
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (pro Anlassfall) |
8 Wochen voll + 4 Wochen Teilentgelt | 8 Wochen voll + 4 Wochen Teilentgelt |
Nach Ausschöpfung im selben Arbeitsjahr bei jeder neuerlicher Arbeitsverhinderung: 3 Tage voll + 6 Wochen Teilentgelt |
Teilentgelt: Differenz zwischen Lehrlingsentschädigung und GKK-Krankengeld